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Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) von Priority World GmbH für Dienstleistungen im Bereich Reisen/Tourismus 

                                            1. Gegenstand der AVRB 

1.1     Die vorliegenden AVRB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Prioirty World GmbH, nachfolgend Reisebüro genannt. 

1.2     Die vorliegenden  AVRB sind massgebend, wenn das Reisebüro Veranstalter der gebuchten Reise ist oder sonstige Leistungen in eigenem Namen anbietet. Das gilt auch, wenn das Reisebüro eine Reise im Sinne von Ziffern 1.3 vermittelt, aber zusätzliche Leistungen in eigenem Namen.                                 

1.3      Vermittelt das Reisebüro nur Leistungen anderer Anbieter  (z.B.Reisearrangemenrs) oder Einzelleistungen (z.B. Flugscheine), gelten die AVRB dieser Anbieter. Das Reisebüro ist in diesem Fall nicht Vertragspartei, kann aber Kosten für die Beratung und Reservation sowie gegebenenfals für die Aenderung und Annulierung gemäss den nachfolgenden Bestimmungen erheben.

                                             2. Abschluss des Vertrages

2.1      Der Vertrag mit dem Reisebüro kommt zustande, sobald die Buchung des Kunden vom Reisebüro entgegengenommen worden ist.Von diesem Zeitpunkt an gelten die vorliegnden AVRB.                                                                                                                                                                                                                                                                          2.2      Sonderwünsche werden nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie vom Reisebüro ausdrücklich akzeptiert und bestätigt worden sind.

                             3. Preise, Zahlungsbedingungen und Gebühren  

3.1.      Die Preise sind aus den prospekten bzw Preislisten ersichtlich. Sie verstehen sich, sofern nicht etwas anderes erwähn, pro person in Schweizer Franken und bei uebernachtungen pro Person im Doppelzimmer.                                                                                                         

3.2       Für Preisänderungen ist Ziffer 6 massgebend.                                                                 

3.3       Bei Abschluss des Vertrages bestimmt das Reisebürodie Höhe und die Fälligkeit der Anzahlung sowie der Restzahlung. Ist dies nicht der Fall, wird er gesamte Preis sofort zur Zahlung fällig.                                                                                                                          

3.4       Erfolgen die Anzahlung oder die Restzahlung nicht fristgerecht, kann das Reisebüro vom Vertrag zurücktreten und die Kosten gemäss Ziffern 3.5 und 3.6 sowie Annulationskosten gemäss Ziffer 4 geltend machen.                                                                                                      

3.5       Das Reisebüro kann Kosten für die Beratung und Reservation erheben, auch dann, wenn das Reisebüro nur als Vermittler auftritt. Diese werden spetestens bei der Buchung mitgeteilt.                                                                                                                                          

3.6       Das Reisebüro kann bei einer kurzfristigen Buchung zusätzlich einen Expresszuschlag erheben.

                   4.Aenderung,Annulation und Nichtantritt der Reise durch den Kunden

4.1       Aendedrungen oder Annulation der gebuchten Leistungen durch den Kunden sind dem Reisebüro per eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Die bereits erhaltenen Unterlagen sind unverzüglich zurückzugeben.

4.2       Bei Aenderungen der gebuchten Leistungen erhebt das Reisebüro eine Bearbeitungsgebühr, auch dann, wenn es nur als Vermittler auftritt.Diese wird durch eine allfällige Annulationskostenversicherung in der Regel nicht gedeckt.

4.3       Bei Annulation der ganzen Reise oder von Teilen davon werden zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr die Annulationskosten in Rechnung gestellt, auch dann wenn das Reisebüro nur als Vermittler auftritt.

4.4       Bei Nur-Flug-Arrangements werden zusützlich die allfälligen Annulationskosten der Fluggesellschaft in Rechnung gestellt.Sie betragen in der Regel 100% des Preises.

4.5       Andere Bedingungen sind möglich.Das Reisebüro teilt diese bei der Buchung mit.

4.6       Das Reisebüro empfehlt, stets eine Annulationskostenversicherung unter Einschluss von Assistance und Heilungskosten abzuschliessen, sofern diese nicht bereits in den gebuchten Leistungen inbegriffen ist.

                                                       5. Ersatzreisender

5.1        Annuliert der Kunde die Reise, ist er berechtigt, einen Ersatzreisenden zu stellen, sofern dies von allen Leistungsträgern akzeptiert wird. Der Ersatzreisende muss bereit und in der Lage sein, unter den bestehenden Bedingungen in den vertrag einzutreten. Insbesondere hat er allfällige Bedingungen bezügöich Gesundheit, Impfungen, behördliche Anordnungen etc. zu erfüllen.

5.2        Für den gesamten Preis zuzügöich die entstehenden Mehrkosten und Bearbeitungsgebühren gemäss Ziffer 3 haften der Kunde und der Ersatzreisende solidarisch.

                          6. Aenderung der Vertragsleistung durch das Reisebüro

6.1       Das Reisebüro behält sich das Recht vor, ausgeschriebene Leistungen vor der Buchung zu  ändern. Es orientiert den Kunden darüber vor der Buchung.

6.2       Preiserhöhungen nach der Buchung sind bei Erhöhung der Beförderungskosten, Neueinführung oder Erhöhung von Gebühren oder staatlichen Abgaben, oder bei Wechselkursschwankungen ausnahmsweise möglich.

                                      7. Annulation der Reise durch das Reisebüro

7.1       Gibt der Kunde dazu berechtigten Anlas, kann das Reisebüro vom Vertrag zurücktreten und die Kosten gemäss Ziffern 3.5 und 3.6 sowie die Annulationskosten gemäss Ziffer 4 und Ersatz für allfälligen Schaden geltend machen.

7.2        Wird die geforderte Mindestteilnehmerzahll nicht erreicht, kann das Reisebüro  die Reise bis 30 Tage vor der Abreise absagen, sofern nichts anderes bei der Ausschreibung vermerkt ist. Die Reise kann auch infolge höherer Gewalt, Streicks oder behördlicher Massnahmen oder anderen Gründen abgesagt werden, die die Reise verunmöglichen, gefärden  oder erheblich erschweren. In all diesen Fällen bietet das Reisebüro dem Kunden nach Möglichkeit eine Ersatzreise an.Ist dieser billiger, wird dem Kunden die Preisdifferenz zurückerstattet.Verzichtet der Kunde auf das Ersatzangebot, so erhält er den bereits bezahlten Preis vollumfänglich zurück.Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

                                     8. Abbruch der Reise durch den Kunden

8.1         Bricht der Kunden die Reise vorzeitig ab, kann ihm der Preis nicht zurückerstattet werden. Allfälig nicht bezogene Leistungen werden zurückerstattet, sofern sie dem Reisebüro nicht belastet werden. Kosten der Rückreise gehen zu Lasten des Kunden.

8.2         Das Reisebüro empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

                                         9. Beanstandungen während der Reise

9.1          Beanstandungen sind der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich zu meldem und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Erfolgt innert nützlicher Frist keine genügende Abhilfe, muss der Kunde den Mangel schriftlich bestätigen lassen. Die örtliche Vertretung oder Leistungsträger sind dazu verpflichet. Ist der Mangel nicht geringfügig, darf der Kunde selber für die Abhilfe sorgen. Die dadurch entstehenden Kosten werden vom Reisebüro gegen Beleg ersetzt, sofern sie sich im Rahmen der vereinbarten Vertragsleistungen bewegen und der Kunde den Mangel beanstandet hat und schriftlich bestätigen liess.

9.2           Will der Kunde Forderungen gegen Reisebüro geltend machen, hat er dies innert 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich zu tun, sonst verliert er seine Rechte.          

                                                              10. Haftung

10.1      Das Reisebüro haftet im Rahmen der Art.14 ff.des Pauschalreisegesetzes für sorgfältige Auswahl, Organisation  und Beschaffung der vereinbarten Reiseleistungen.

10.2      Das Reisebüro haftet nicht für die Verspätungen oder Fahr- umd Flugplanänderungen und für die Spesen, die dadurch entstehen.

10.3       Das Reisebüro haftet nicht für Diebstahl und Verlust von Telekommunikatonsmittel, Wertgegenständen, Bargeld, Checks und Kreditkarten oder deren Missbrauch.

10.4        Der Kunde ist selber verantwortlich für den Transport von Tieren. Das Reisebüro haftet nicht dafür.

10.5        Für andere als Personenschäden ist die Haftung des  Reisebüros auf maximal den zweifachen Preis der Vertragsleistungen beschränkt, sofern das Reisebüro den Schaden nicht absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Die Haftung erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in den internationalen Abkommen oder nationalen Gesätzen.

10.6        Priority World GmbH empfiehlt dem Kunden den Abschluss  einer entsprechenden Versicherung.

10.7        In keinem Fall haftet das Reisebüro für höhere Gewalt, Streiks, Unruhen, kriegerische oder terroristische Ereignisse oder behördliche Massnahmen aller Art. Der Kunde ist verpflichetet, sich selber über allfällige Gefahren zu informieren, die mit der Aufenthalt im Gastland verbunden sein können. Die Haftung für entgangenen Feriengenuss und ähnliche Ansprüche ist ausgeschlossen.

                            11. Einreisebestimmungen, Reisedokumente und Visa

11.1         Angaben in den Reiseunterlagen über Pass- und Einreisvorschriften gelten, soweit nicht etwas anderes vermerkt ist, nur für Bürger EU und EFTA. Der Kunde ist selber für die Reisedokumente und Visa verantwortlich. Bei einer allfälligen Reiseverweigerung muss der Kunde die Rückreisekosten selber übernehmen.

                                                         12. Ombudsmann

12.1         Von einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Reisebüro sollte der Kunde an den unabhängigen Ombudsmann der Reisebranche gelangen. Dieser ist estrebt, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse lautet: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 4600 Olten.

                                     13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1          Auf  die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.

13.2          Der Gerichtsstand ist Zürich.   


Postadresse: Priority World GmbH, Schaffhausertsrasse, 239, 8057 Zürich, Schweiz